DSGVO: Neues Europäisches Recht

Datenschutz Grundverordnung der EU

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Die Hausordnung in den Studentenwohnheimen:

Zur Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft haben alle Bewohner der Anwesen untereinander weitestgehend Rücksicht zu nehmen, den Hausfrieden streng zu bewahren und insbesondere auch das ausserhalb der Zimmer, Appartments und Garagen liegende Bauwerk sorgsam und sachgemäss zu behandeln. Die Hausbewohner verpflichten sich im übrigen zu folgendem:

Zur Erhaltung der Sauberkeit im Hause

  1. Abfall, Küchenabfälle, Papier, Glas, Aluminium usw. dürfen nur in die hierzu bestimmten Tonnen geleert werden. In München ist man verpflichtet den Müll zu trennen! Dies gilt natürlich auch für diese Häuser. Deshalb muß der Müll getrennt erfaßt werden. Insbesondere muß Papier und Biomüll (Organische Küchenabfälle) in die im Hof stehenden Behälter entsorgt werden. Glas muß in die Glascontainer der Stadt München. Nur Restmüll darf in die Mülltonnen im Hof. Die bei Ein-/ und Auszug anfallenden "Müllberge" an Kartonagen sind in die Papiercontainer der Stadt zu verbringen.
  2. Der Zugang zu den Zimmern ist sauber zu halten. Ausserhalb der Zimmer darf weder Unrat, noch Möbel oder dergleichen abgestellt werden. Aus den Fenstern darf kein Müll etc. nach außen geworfen oder geschüttet werden. Auf den Fensterbrettern aussen darf nichts abgestellt werden. Fenster dürfen nicht mit Zeitungspapier oder ähnlichen Papieren beklebt werden.
  3. Die Fußböden in den Zimmern sind mind. ein Mal wöchentlich zu reinigen. Die Böden im Bereich der Waschbecken sind trocken zu halten. Insbesondere in Zimmern mit Laminat ist auf trockene Böden zu achten!
  4. Die Balkone vor den Zimmern/Appartments sind sauber zu halten. Unrat, Fahrräder oder Kühlschränke etc. dürfen auf den Balkonen nicht abgestellt werden. Im Zimmer und in den Gängen darf Wäsche weder gewaschen noch getrocknet werden. In der Emanuelstrasse und der Clemensstrasse 118 stehen hierfür ggf. Waschmaschinen und Trockner gegen Entgeld zur Verfügung Für Zimmer mit Gemeinschafts-Küchen und Bädern gilt ausserdem:
    • Die Toiletten, Duschen und Küchen sind nach der Benutzung unverzüglich zu reinigen. Insbesondere sind die Duschen anschliessend mit kaltem, klaren Wasser zu spülen. Die WC’s sind nach der Benutzung mit der Klo-Bürste zu reinigen, evtl. Verunreinigungen auf dem WC-Sitz sind mit Klopapier zu entfernen.
    • Die Küchen müssen nach der Benutzung mit einem feuchten Lappen gereinigt und anschliessend trocken nachgewischt werden.
  5. In den Zimmern und Appartements sowie den Gemeinschaftsbereichen, also in den Gängen, im Aufzug, in den Duschen, in den WC’s herrscht absolutes Rauchverbot, davon ausgenommen sind der Hof, sowie die Eingangsbereiche (insb. Clemensstr. und Gabelsbergerstrasse).

Zur Erhaltung der Ruhe im Haus:

  1. Störende Geräusche sind in jeder Hinsicht zu vermeiden. Radio- und Fernsehgeräte sind in Zimmerlautstärke und bei geschlossenen Fenstern zu betreiben. Türen sind leise zu schließen.
  2. Das Abhalten von Gesellschaften darf nur in der Form erfolgen, daß andere Hausbewohner nicht belästigt werden.
  3. Ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens ist absolute Ruhe zu bewahren.

Garten- und Hofordnung:

  1. Die Nutzung des Gartens ist nur jeweils max. 2 Personen einer Wohnung bzw. eines Zimmers gestattet - damit genug Platz auch für andere Mieter ist. Ausnahmsweise dürfen auch Feste gefeiert werden, bei denen mehr als 2 Personen pro Einheit kommen. Diese müssen jedoch vorher genehmigt werden.
  2. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen, insbesondere die Stühle, Tische und ggf. die Grilleinrichtung sind sauber zu hinterlassen.
  3. Das Abstellen von Fahrrädern und Mopeds im Hof ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen bzw. Fahrradständern erlaubt, und nur, wenn der Besitzer z.B. durch Aufkleber mit Namen und Zimmernummer deutlich erkennbar ist. Ungekennzeichnete Gegenstände werden von uns entfernt!
  4. Andere Dinge dürfen im Hof und Garten nicht abgestellt werden.

Zur Erhaltung der Ordnung im Anwesen:

  1. Fremdübernachtungen sind grundsätzlich nur gestattet, wenn diese angemeldet sind.
  2. Hunde, Katzen, Vögel und andere Tiere dürfen im Haus nicht gehalten werden.
  3. Die Duschen, Waschbecken und WC’s dürfen nur zu solchen Zwecken genutzt werden, bei denen die Abwasserleitungen keiner unüblichen Verschmutzung oder Störung ausgesetzt sind, insbesondere darf kein Unrat in die WC’s oder Waschbecken geleert werden, und Haare sind aus den Waschbecken zu entfernen. Lassen Sie den Schraubenzieher vom Abfluß - wir hatten schon 3 Wasserschäden, weil unsachgemäss Hand angelegt wurde!
  4. Den heutigen Standards zum Umweltschutz ist Rechnung zu tragen. Insbesondere sind elektrische Geräte bewußt zu betreiben - und wenn kein Bedarf besteht entsprechend auszuschalten, sowie Wasser und Heizenergie zu sparen. Das Kippen von Fenstern während der Heizperiode ist nicht gestattet - aus energetischen Gründen ist Stoß-Lüften die erforderliche Lüftungsmethode.
  5. Die genauen Vorschriften für die Bedienung von Fahrstühlen sind zu beachten. Insbesondere darf dieser nicht überladen werden.
  6. Sämtliche im Haus befindlichen Kochgelegenheiten sind unmittelbar nach Benutzung abzuschalten. Insbesondere ist es untersagt, während des Kochens die Küche zu verlassen.
  7. Störungen und Defekte an irgendwelchen Einrichtungsgegenständen, auch der Gemeinschaftseinrichtungen, sind unverzüglich der Hausverwaltung mitzuteilen. Wird eine solche Einrichtung durch unsachgemässe Bedienung gestört oder beschädigt, haftet der Verursacher für den Schaden.
  8. Anordnungen der Heimleitung und der Hausmeister sind Folge zu leisten.